Zugangsbestimmungen
Für die Benutzung des Archivs besteht eine Nutzungsordnung.
Die Zugangsbestimmungen richten sich nach dem Archivgesetz des Kantons Bern (ArchG):
- öffentlich: frei zugängliches Archivgut
- Standard Schutzfrist: 30 Jahre nach Abschluss des Dossiers.
- erweiterte/verlängerte Schutzfrist: 110 Jahre nach Abschluss des Dossiers (gilt insbesondere bei besonders schützenswerten Personendaten)
- Da das Archiv für Medizingeschichte viele Bestände privater Herkunft beherbergt, kann es sein, dass bei der Übernahme des Archivs spezielle Zugangsbestimmungen vereinbart wurden. Diese sind im Datensatz verzeichnet.
Für die Akteneinsicht ist ein Einsichtsgesuch zu stellen.